Startseite über uns Elterninfo Kinderinfo Galerie Familienzentrum Anfahrt Impressum

Uebersetzung
ElterninfoFörderverein
Elternbeitrag Beitragstabelle Downloads Gesetzliche Grundlagen


zurück Zurück


Gesetzliche Grundlagen

 

Das Kinderbildungsgesetzpdf KIBIZ zum Download als PDF Datei.

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern, kurz Kinderbildungsgesetz - KiBiz, ist ein Gesetz der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und soll die Struktur und Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder neu gestalten.

Das Gesetz löst das alte Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes ab und setzt die Vorgaben des Bundes, die mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz in das Achte Buch Sozialgesetzbuch aufgenommen wurden, um. Die Förderung und Bildung von Kindern sollen ebenso verbessert werden wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Referentenentwurf wurde am 20. März 2007 den Wohlfahrtsverbänden vorgelegt. Der abschließende Entwurf wurde am 22. Mai 2007 vom Kabinett beschlossen.

Am 28. und 29. August 2007 fand im Plenarsaal des Landtags eine öffentliche Anhörung statt. [ Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschloss am 25. Oktober 2007 das KiBiz mit Wirkung zum 1. August 2008. Eine Überprüfung soll im Jahre 2011 stattfinden und dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011 vorgetragen werden.

Die Zahl der Plätze für Kinder mit einem Alter unter drei Jahren soll von 16.000 (2007) auf 90.000 (2010) erhöht werden. Etwa 3.000 der 9.700 Tageseinrichtungen für Kinder sollen bis zum Jahr 2012 zu Familienzentren ausgebaut werden. Die Ausgaben des Landes für die Kinderbetreuungen sollen von 819 Millionen Euro (2007) auf 1,09 Milliarden Euro (2010) steigen. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen sollen flexibler gestaltet werden. Der Aspekt der Sprachentwicklung wird berücksichtigt und im Bedarfsfalle eine zusätzliche Förderung in Höhe von 340 Euro jährlich vorgesehen.

Viele Träger von Tageseinrichtungen befürchten hingegen finanzielle Erschwernisse und riefen zu Protestkundgebungen auf.

Um durch detailliertere bedarfsgerechte Buchung der Betreuungszeiten einen Abbau von Personal zu vermeiden, gehen inzwischen einige Träger dazu über, in der reinen 25-Stunden-Vormittagsbetreuung keine Förderveranstaltungen mehr anzubieten. Diese sind nur bei der Buchung der (teureren) 35- oder 45-Stunden-Betreuung für Kinder zugänglich. Hierdurch wird implizit Entscheidungsdruck zugunsten längerer Betreuungszeiten aufgebaut.

Die Gebühren für die Eltern können seit 2006 von den Kommunen festgelegt werden und werden meist in Abhängigkeit des Bruttoeinkommens gestaffelt. Verbände kritisierten, dass sie seit 2006 stark angestiegen seien.
Von einem Wohnort zum anderen können sie sich um ein Vielfaches unterscheiden: der WDR berichtete 2009, dass die Höchstbeiträge für die 45-Stunden-Betreuung von Unterdreijährigen zwischen 235 Euro und 1.085 Euro variierten.

Quelle: Wikipedia.de

nach oben